Die Höhere Lehranstalt für Tourismus ist eine höhere, berufsbildende Lehranstalt mit fünfjähriger Schulzeit und schließt mit einer Reife- und Diplomprüfung, die zur Führung des Berufstitels Touristikkaufmann/-frau berechtigt, ab.
Neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Ausübung eines Gewerbes müssen allfällige spezifische Praxis- und/oder Befähigungsprüfungsnachweise erbracht werden. Absolventen können nach Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen zum Beispiel Gewerbeunternehmungen des Gastgewerbes oder Handelsgewerbes führen bzw. die Befähigungsprüfung für Reisebüro, Fremdenführer, Versicherungsberater, Unternehmensberater, Vermögensberater, Werbeagenturen, Immobilienberater, Spediteur etc. ablegen.
Der Abschluss führt zu folgender Berechtigung :
- Abschluss mit einer Reife- und Diplomprüfung
- Verleihung eines Diploms als Touristikkaufmann/frau
- Ersatz der Unternehmerprüfung für alle Gewerbe
- Ersatz der gastgewerblichen Befähigungsprüfung nach einem weiteren Jahr
- Ersatz der Lehrzeiten für die Lehrberufe: Koch/Köchin, Restaurantfachmann/frau, Hotel- und Gastgewerbeassistenten/in, Bürokaufmann/frau, Einzelhandelskaufmann/-frau, Reisebürokaufmann/-frau
- Antritt eines Studiums an einer Universität, Hochschule, Akademie oder an einem Fachhochschul-Studienlehrgang. Bei Aufnahme eines Studiums an einer einschlägigen Fachhochschule kann die Studienzeit verkürzt werden.
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