Ein Vormittag im Zeichen des Humanitären Völkerrechts
Das internationale und humanitäre Völkerrecht ist in kriegs- und konfliktbeladenen Zeiten ein wichtiges Thema, welches sich in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Jugendrotkreuz hervorragend bearbeiten lässt. Die Auseinandersetzung mit den Inhalten und Regeln fördert das Verständnis für ein friedliches Miteinander, erweitert die Sozialkompetenzen und inspiriert dazu, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen.
Günther J. Stummer, Leiter der internationalen Zusammenarbeit im ÖJRK-Generalsekretariat, besuchte auf Einladung von Klassenvorständin Mag. Cristina Ravella und Dr. Heidelinde Prüger im Rahmen von Ethik und Deutsch Schüler:innen der ersten Jahrgänge. Er informierte zunächst über die Gründungshistorie, Grundsätze (Unparteilichkeit, Freiwilligkeit, Menschlichkeit,…) und Einsatzbereiche (Rettungsdienst, Blutspendendienst, Pflege und Betreuung, Unterstützung in Notlagen und im Katastrophenfall, Suchdienst, Migration,…) des Roten Kreuzes.
Dann betrat der Gastreferent mit den Jugendlichen Neuland, was viele Fragen aufgeworfen hat. Wie der Vortragende zunächst erklärte, stellt das humanitäre Völkerrecht sicher, dass Menschen im Krieg geschützt werden. Es umfasst die Regeln des Kriegsvölkerrechts, die im Fall eines Krieges oder eines anderen internationalen bewaffneten Konflikts den Schutz von Menschen, die nicht (mehr) an den Feindseligkeiten teilnehmen (z.B. Zivilpersonen, verwundete, kranke oder gefangene Soldat:innen), von Gebäuden und Infrastruktur sowie der natürlichen Umwelt vor den Auswirkungen der Kampfhandlungen zum Ziel haben. Auch legt es den kriegsführenden Parteien Beschränkungen hinsichtlich der Art und Weise der Kriegsführung (Kriegsmethoden und Kriegsmittel) auf und hat somit zum wesentlichen Ziel, Leiden und unnötige Schäden zu begrenzen. Das humanitäre Völkerrecht muss von allen am bewaffneten Konflikt teilnehmenden Einzelpersonen eingehalten werden. Schwere Verletzungen der Vereinbarungen sind in der Regel Kriegsverbrechen. Dessen ungeachtet sind in den Kriegsgebieten dieser Welt auch heute Zivilisten und humanitäre Helfer:innen vielfach die Zielscheibe von Gewalt.
Das Herzstück des humanitären Völkerrechts ist die Genfer Konvention aus dem Jahre 1864. Diese regelt auch die menschenwürdige Behandlung / Rechte von Kriegsgefangenen (keine Folter, Verpflegung, Kleidung, Unterkunft, Arbeit nur gegen Entschädigung, Recht auf familiären Nachrichtenaustausch, Recht auf geistlichen Beistand, sichere Haftstätten, Schutz vor öffentlicher Neugier und Beleidigung).
Günter Stummers persönliche Schilderungen aus Einsatzgebieten, die Überlegungen zum Waffeneinsatz mit allem, was erlaubt und verboten ist, zur Definition von „Menschlichkeit“ und Fakten wie die Verabreichung von Drogen (Methamphetamin) als „Panzerschokolade“ im Zweiten Weltkrieg stimmte nachdenklich. Die Ambivalenz grausamster Kriege, die mit „menschlichen Regeln“ funktionieren sollen, ist letzten Endes durch nichts wegzudiskutieren.
